Audi Q7 - Bedienungsanleitung: Radio
App Radio aufrufen
Gilt für: Fahrzeuge mit Audi tablet

Abb. 303 Radio aufrufen
Voraussetzung: Das Audi tablet ist mit dem MMI verbunden.
► Wählen Sie: Taste
> Radio.
- Sender einstellen: Tippen Sie auf einen
Sender.
- Empfangsbereich einstellen: Tippen Sie
auf den gewünschten Empfangsbereich im Auswahlmenü
Abb. 303.
Die Radiofunktionen und Empfangsbereiche entsprechen weitgehend denen des MMI.
Nähere Informationen erhalten Sie im Kapitel , Radio.
Je nach Verfügbarkeit werden im Auswahlmenü
Abb.
303 weitere Empfangsbereiche angezeigt.
Je nach Verfügbarkeit wird Radiotext (Kurzanzeige)
Abb. 303 für den ausgewählten Sender angezeigt.
Hinweis Beachten Sie die Hinweise
im Kapitel , Radio des MMI.
App Klang aufrufenKlangbild und Lautstärke können individuell eingestellt werden. Die Einstellungen
sind abhängig von der Fahrzeugausstattung.
► Wählen Sie: Taste > Klang.
Equalizer auf ...
App Medien aufrufenGilt für: Fahrzeuge mit Audi tablet
Über das Audi tablet können Sie auf verfügbare MMI-Laufwerke zugreifen. Zusätzlich
steht Ihnen der Speicherplatz auf dem Audi tablet und ...
Andere Materialien:
Micra-generation I
Bremsträger
haltestift
drehachse für handbremshebel
handbremshebel
nachstelleinheit
feder für handbremshebel
auflauf-bremsbacke
ablauf-bremsbacke
rückholfeder
rückholfeder
halteblech
federteller
druckfeder
halteklammer
beilegscheibe
radbremszylindergehäuse
feder
kolbenmanschette
kolben
staubmanschette
entlüftungsventil, 8 nm
gummikappe
Achtung: folgende bauteile nach jedem
ausbau erneuern: 18, 20.
Zum Öffnen des Staufachs je nach Ausführung die Abdeckung ausrasten und
öffnen bzw. die Bodenabdeckung anheben.
Fahrzeuge mit Reifenreparaturset
Ausführung 1: Das Wagenwerkzeug befindet sich neben dem Reifenreparaturset
im rechten Fach im Laderaum.
Zubehör und Änderungen am Fahrzeug
Wir empfehlen die Verwendung von Originalteilen und -zubehör und von
ausdrücklich für Ihren Fahrzeugtyp werkseitig zugelassenen Teilen. Die
Zuverlässigkeit anderer Produkte können wir nicht bewerten und auch nicht
dafür haften - auch wenn sie über eine behördliche oder sonstige Zulassung
verfügen.